Baskenland verabschiedet Transparenzgesetz nach drei Anläufen
Transparenzgesetze sind kein bürokratisches Beiwerk, sondern Grundvoraussetzung dafür, dass Bürgerinnen und Bürger Macht kontrollieren können – nicht nur die, die Lobbyisten kennen. Dass die Kontrollbehörde nun parlamentarisch gewählt wird statt vom Regierungschef ernannt, ist ein echter Gewinn: Unabhängige Kontrolle ist nur glaubwürdig, wenn sie nicht der kontrollierten Macht selbst untersteht. Der Whistleblower-Schutz zeigt, dass Transparenz ohne Schutz für mutige Einzelpersonen leeres Versprechen bleibt.
Deutschland hat auf Bundesebene ein Informationsfreiheitsgesetz, doch dessen Umsetzung ist in vielen Bundesländern – gerade im Osten – lückenhaft und bürgerunfreundlich. Das baskische Modell zeigt, wie eine unabhängige Transparenzbehörde mit parlamentarischer Legitimation aussehen kann. Für Mecklenburg-Vorpommern, wo kommunale Vergaben und Kleinstaufträge selten öffentlich diskutiert werden, wäre eine solche Veröffentlichungspflicht ein konkretes Werkzeug gegen stille Vetternwirtschaft.