Europarat plant Abschwächung von Schutzrechten für Folteropfer
Der Rechtsstaat lebt davon, dass Schutzgarantien für besonders vulnerable Gruppen nicht aus politischem Kalkül aufgeweicht werden – das Non-Refoulement-Prinzip, das Abschiebungen in Foltersituationen verbietet, ist ein Kernbestandteil der internationalen Menschenrechtsarchitektur. Eine koordinierte Neuinterpretation der EMRK durch Mitgliedsstaaten setzt einen gefährlichen Präzedenzfall: Wenn Grundrechte unter Migrationsdruck verhandelbar werden, erodiert das Vertrauen in die gesamte rechtsstaatliche Ordnung Europas.
Diese Entwicklung ist ein Warnsignal für die europäische Demokratie: Statt Asyl- und Menschenrechtspolitik auf evidenzbasierter, humanitärer Grundlage weiterzuentwickeln, droht eine politisch motivierte Uminterpretation völkerrechtlicher Schutzstandards. Zivilgesellschaftliche Organisationen, Anwaltskammern und Menschenrechtsinstitutionen sollten diesen Prozess kritisch begleiten und öffentlich machen, welche konkreten Konsequenzen eine veränderte EMRK-Auslegung für Schutzsuchende haben würde.