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Thursday, 21. May 2026
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Demokratie & Zivilgesellschaft

Merch ohne Mindestlohn: Klage für Rechte behinderter Beschäftigter

Rund 300.000 Menschen mit Behinderung arbeiten in deutschen Werkstätten für teils nur 187 Euro im Monat – ohne Mindestlohn, ohne volle Arbeitnehmerrechte. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und die Initiative Sozialheldinnen haben jetzt Klage eingereicht, um diese systematische Ungleichbehandlung vor die Höchstgerichte zu bringen. Das Verfahren könnte nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern für das gesamte Werkstattsystem in Deutschland eine Wende bedeuten. Für Mecklenburg-Vorpommern, wo viele Menschen in solchen Einrichtungen beschäftigt sind, wäre ein Urteil zugunsten der Betroffenen ein wichtiges Signal für faire Teilhabe am Arbeitsleben.

Menschen mit Behinderung werden systematisch vom Mindestlohn ausgenommen – ein Relikt aus einer Zeit, in der ihre Arbeitskraft als weniger wert galt. Wer das nicht als Diskriminierung benennt, macht sich mitschuldig an einer Ungleichheit, die im Kleindruck des Sozialrechts versteckt wird. Zivilgesellschaftliche Klagewege wie dieser sind oft das einzige Mittel, wenn Parlamente nicht handeln.

Die Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte zeigt, wie strategische Prozessführung soziale Grundrechte durchsetzen kann – ein Werkzeug, das in Ostdeutschland historisch zu wenig genutzt wird. Für Mecklenburg-Vorpommern, wo Werkstätten für Menschen mit Behinderung auch in der Fläche wichtige Arbeitgeber sind, hätte ein positives Urteil direkte Auswirkungen. Lokale Träger und Wohlfahrtsverbände sollten dieses Verfahren aufmerksam begleiten.