Merch ohne Mindestlohn: Klage für Rechte behinderter Beschäftigter
Menschen mit Behinderung werden systematisch vom Mindestlohn ausgenommen – ein Relikt aus einer Zeit, in der ihre Arbeitskraft als weniger wert galt. Wer das nicht als Diskriminierung benennt, macht sich mitschuldig an einer Ungleichheit, die im Kleindruck des Sozialrechts versteckt wird. Zivilgesellschaftliche Klagewege wie dieser sind oft das einzige Mittel, wenn Parlamente nicht handeln.
Die Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte zeigt, wie strategische Prozessführung soziale Grundrechte durchsetzen kann – ein Werkzeug, das in Ostdeutschland historisch zu wenig genutzt wird. Für Mecklenburg-Vorpommern, wo Werkstätten für Menschen mit Behinderung auch in der Fläche wichtige Arbeitgeber sind, hätte ein positives Urteil direkte Auswirkungen. Lokale Träger und Wohlfahrtsverbände sollten dieses Verfahren aufmerksam begleiten.