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Thursday, 21. May 2026
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Erneuerbare Energien & Klima

Neues Heizungsgesetz: Zu wenig Ambition für die Wärmewende

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verfehlt nach Einschätzung von Fachleuten die nötigen Ambitionen für eine echte Wärmewende: Gasheizungen bleiben weitgehend zulässig, obwohl klimaneutrale Alternativen wie Wärmepumpen und Fernwärme technisch und wirtschaftlich längst einsatzbereit sind. Für Mecklenburg-Vorpommern ist das besonders folgenreich, denn Kommunen und Bürgerenergiegenossenschaften brauchen verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen, um kommunale Wärmepläne und genossenschaftliche Nahwärmenetze langfristig zu finanzieren und umzusetzen. Fehlende Klarheit verzögert Investitionen und verschiebt die Kosten der Dekarbonisierung auf später – und dann voraussichtlich auf höhere Preise für alle. Dabei hätte gerade jetzt ein ambitioniertes Regelwerk Planungssicherheit geschaffen und die Wärmewende in der Fläche beschleunigt.

Unklare oder lasche Gesetze zur Wärmewende verschieben die tatsächlichen Kosten der Dekarbonisierung in die Zukunft – und treffen dann besonders einkommensschwache Haushalte hart. Ein ambitioniertes Heizungsgesetz mit sozialen Abfederungen wäre ein Instrument, das sowohl Klimaschutz als auch soziale Gerechtigkeit verbinden könnte. Fehlende gesetzliche Klarheit bremst zudem kommunale Wärmeplanungen und verzögert Investitionen in zukunftsfähige Infrastruktur.

Für Mecklenburg-Vorpommern mit seinem hohen Anteil an Altbauten, ländlichen Gemeinden und vielen Mieterhaushalten ist ein zahnloses Heizungsgesetz besonders problematisch: Ohne klare Vorgaben fehlt der Anreiz, in effiziente Wärmepumpen oder kommunale Fernwärmenetze zu investieren. Bürgerenergiegenossenschaften, die in MV zunehmend Wärmeprojekte entwickeln, brauchen verlässliche politische Signale. Jetzt ist der Moment, auf Landesebene stärker eigene Wärmewendestrategien voranzutreiben und nicht auf unzureichende Bundesgesetzgebung zu warten.